Dolmetscheranfrage
Wichtige Infos zu unserem Dolmetscherservice:
• Wer kann anfragen? Nur pädagogische Einrichtungen wie Kitas, Schulen und der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) können eine Dolmetscheranfrage stellen.
• Entstehen Kosten? Die Kosten für den Dolmetscherservice werden von der Bildungsregion für Kitas und Schulen übernommen.
• Schweigepflicht? Dolmetscherinnen und Dolmetscher sind Ehrenamtliche und unterliegen der Schweigepflicht.
• Zeitlicher Vorlauf notwendig? Bitte stellen Sie Ihre Anfrage rechtzeitig mit einem Vorlauf von 1-2 Wochen.
• Wie laufen kurze Gespräche ab? Wegen hoher Nachfrage und Kapazitätsgrenzen können kurze Gespräche bis zu 30 Minuten nur noch telefonisch oder als Videokonferenz gedolmetscht werden. In begründeten Fällen können Ausnahmen gemacht werden.
• Was erleichtert die Terminfindung? Grundsätzlich ist es leichter, eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher für telefonisches Dolmetschen oder für Videokonferenz-Dolmetschen zu finden, da aufwendige Anfahrtswege entfallen. Bitte entsprechend ankreuzen.
Bitte füllen Sie das Formular so vollständig wie möglich aus, damit wir Ihre Anfrage rasch und ohne Rückfragen bearbeiten können. Vielen Dank!